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Bestandteile des Strompreises
Der Strompreis setzt sich üblicherweise aus zwei Komponenten zusammen: dem sog. Arbeitspreis, also dem Preis (in Eurocent) der pro verbrauchter Kwh Strom abgerechnet wird, und dem monatlichen Grundpreis. Dieser beinhaltet sämtliche Gebühren wie z.B. Netznutzung, Zählergebühr etc.
Folgende Kosten bestimmen den Strompreis (Stand 2007):
| 24% |
Strombezug und Vertrieb |
| 31% |
Netznutzungsentgelte (Übertragungs- und Verteilernetz) |
| 4% |
Kosten für Abrechnung, Ablesung und Bereitstellung der Messeinrichtungen (Zählergebühr) |
| 41% |
Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Abgaben aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)) |
Quelle: Bundesnetzagentur
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