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Ökostrom-Zertifikate
OK Power-Zertifikat (EnergieVision e.V.)
Das OK-Power-Label wird von Energie Vision e.V. vergeben, einem gemeinnützigen Verein, der im Jahr 2000 von WWF Deutschland, Ökoinstitut e.V. und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegründet wurde.
Stromprodukte, die mit dem OK-Power-Label ausgezeichnet wurden, garantieren einen „zusätzlichen Umweltnutzen“. D.h. der Bezug des zertifizierten Ökostromtarifes führt zur Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Der Ökostromanbieter muss daher den Neubau von Kraftwerken auf der Basis erneuerbarer Energien oder effizienter gasbetriebener Kraft-Wärme-Kopplung aktiv fördern. Darüber hinaus gelten weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der regenerativen Kraftwerke. So sind insbesondere Wasserkraftwerke nur bei Einhaltung ökologischer Kriterien zulässig. |
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Grüner Strom Label e.V.
Ähnlich wie das OK-Power-Label garantiert auch das „Grüner Strom Label“ den nachweisbaren Ausbau der Stromproduktion aus regenerativen Energien. Der Aufpreis von mind. 1 Cent pro KWh für GSL-Zertifizierten Strom wird für den Neubau von Anlagen zur Gewinnung von Ökostrom verwendet. RECS-Zertifikate und andere Zertifikatssysteme sind im Rahmen dieser Verpflichtung nicht zugelassen. Die Zertifizierung erfolgt in den Kategorien „Silber“ und „Gold“.
Das Label „GSL-Silber“ wird verliehen, wenn die Förderung überwiegend für Anlagen zur Erzeugung regenerative Energien und maximal zu 50% für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen verwendet wird. |
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Das Label „GSL-Gold“ wird verliehen, wenn die Förderung ausschließlich für Anlagen zur Erzeugung regenerative Energien verwendet wird.
Landesgewerbeanstalt Bayern
Die LGA Bayern vergibt Ökostrom-Zertifikate in zwei Ausführungen:
| „Öko-Strom (regenerativ“): Der so zertifizierte Strom muss nachweislich zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen. |
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„Öko-Strom (effektiv)“: Mindestens 25% der Strommenge muss aus regenerativen Quellen stammen. Die restliche Energie wird aus umweltfreundlichen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen. |
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TÜV
| TÜV-Zertifizierter Ökostrom muss zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Bis zu 50% darf aus umweltfreundlichen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung stammen. Der erzeugte Strom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Energiequellen zurückgeführt werden können. Der Aufpreis, der vom Anbieter für das Ökostromprodukt verlangt wird, muss nachweislich zur Förderung erneuerbarer Energien, bzw. zum Neubau entsprechender Anlagen genutzt werden. Nach der Zertifizierung wird jährlich überprüft, ob das Versorgungsunternehmen die genannten Kriterien noch erfüllt. |
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RECS Deutschland e.V.
| Die Abkürzung RECS steht für "Renewable Energy Certificate System". RECS ist eine Internationale Organisation, welche zu einen die Förderung regenerativer Energie zum Ziel hat, wobei eine Trennung zwischen physisch geliefertem Strom und den Umweltvorteilen vorgenommen wird, und zum anderen eine Harmonisierung auf europäischer Ebene anstrebt. Ein RECS-Zertifikat dient als Nachweis für eine bestimmte Menge (1 MWh) an umweltfreundlich erzeugtem Strom. Erzeuger, die Strom aus regenerativen Energien gewinnen, erhalten RECS-Zertifikate und können diese an andere Stromerzeuger verkaufen. Das bedeutet, ein Anbieter kann seine aus z.B. Kernenergie gewonnene Energie mithilfe von RECS-Zertifikaten zu Ökostrom „umetikettieren“, während der Ökostrom-Erzeuger seinen umweltfreundlichen Strom als konventionellen Strom vermarktet. Zu einem tatsächlichen Anstieg von erneuerbaren Energien in Europa kommt es also erst dann, wenn die Nachfrage an RECS-zertifiziertem Ökostrom größer ist als die derzeit produzierte, frei verfügbare Menge. |
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