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Wechsel des Girokontos

Nachdem man erfolgreich einen neuen Anbieter gefunden und die Bank gewechselt hat, kann das alte Girokonto aufgelöst werden. Bei Girokonten muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Für die Kontoauflösung fallen auch keine Gebühren an.

Bevor Sie jedoch Ihr bestehendes Girokonto auflösen, sollten Sie warten, bis Ihnen Ihre neue Bank folgendes zugesandt hat:

Mehr zum Thema Girokonto:

  • EC-Karte
  • PIN-Nummer
  • TAN-Nummern
  • EC-Schecks
  • Kreditkarte
  • Zusage über den Dispositionskredit

In der Regel müssen Sie bis zu zwei Wochen warten, bis alle Unterlagen bei Ihnen eingetroffen sind, da aus Sicherheitsgründen Karten und Nummern immer getrennt verschickt werden.

Viele Banken bieten bei der Eröffnung eines Girokontos als Serviceleistung an, sich um die Kündigung des bestehenden Kontos zu kümmern. Erkundigen Sie sich in diesem Fall, ob die neue Bank sich auch um die Übernahme von Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen kümmert. Bietet Ihre neue Bank diesen Service nicht an, dann sollten Sie beide Konten für eine bestimmte Zeit nebeneinander laufen lassen. In der Zwischenzeit müssen Sie in jedem Fall Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Personalbüro Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Ändern Sie auch die bestehenden Daueraufträge. Diese können Sie alten Kontoauszügen oder Ihren persönlichen Unterlagen entnehmen. Zusätzlich sollten Sie alle Unternehmen, Vereine und Institute, denen Sie eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilt haben, über die Änderung Ihrer Bankverbindung informieren.