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Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft. Das Gesetz dazu lautet Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher. Entsprechend des Namens sind Energieversorger dazu verpflichtet, diese preisliche Entlastung an Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

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Laut Daten des Monitoringberichts 2021 von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur betrug der Preis für die EEG-Umlage im Jahr 2022 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hatte den Zweck, die langfristig nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. Es sollte dafür sorgen, daß vermehrt erneuerbare Energien wie Sonne, Wasser, Wind, Erdwärme oder Biomasse genutzt werden, diese diskriminierungsfrei in das Stromnetz eingespeist werden können und die Investitionen in erneuerbare Energien langfristig gesichert sind.

De facto führte das Gesetz dazu, daß eine klimafreundliche Umweltpolitik nicht von den Energieerzeugern oder dem Staat mittels Steuern, sondern vom Verbraucher getragen werden musste. Die EEG-Abgabe wurde auf den Verbraucher umgelegt, auch wenn das Gesetz dies nicht explizit vorschreibt.