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Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung zahlt, wenn Mitfahrer im Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen. Diese Kosten übernimmt grundsätzlich auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden des Fahrers vorliegt. Die Insassenunfallversicherung ist daher nur für Personen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis von Vorteil. Sie zahlt z.B. in Fällen von Unfallflucht, wenn der Fahrer des verursachenden Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann, wenn der Unfallverantwortliche mittellos oder nicht versichert ist und in weiteren Fällen in denen kein Verschulden des Fahrers vorliegt.
TIPP: Aufgrund der für jeden Autobesitzer geltenden, gesetzlichen Pflicht einer Haftpflichtversicherung, welche für Personenschäden aufkommt, wird die Insassenunfallversicherung in der Regel nicht benötigt. Sie sichert hauptsächlich Unfälle ohne eigenes Verschulden ab. Wird Ihr Fahrzeug ausschließlich von Ihrer Familie genutzt, schließen Sie lieber eine private Unfallversicherung ab. Diese bietet 24 Stunden Deckung und dies nicht nur während der Autofahrt.
Versicherte Personen:
Neben dem Fahrer sind alle berechtigten Insassen des im Versicherungsvertrag eingetragenen Fahrzeugs mitversichert. Zu den berechtigten Insassen zählt beispielsweise auch ein Anhalter, der aus Gefälligkeit mitgenommen wird.
Versicherungsleistung:
Abhängig von den vereinbarten Konditionen beinhaltet die Insassenunfallversicherung folgende Leistungen:
- Tagegeld: Es erfolgt eine Zahlung für jeden Tag, den der Versicherte aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen muss. Zudem werden bei ambulanter Behandlung die Kosten des Heilverfahrens bis zur vereinbarten Höhe des Tagegeldes übernommen.
- Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld: Hier wird für jeden Tag gezahlt, den der Versicherte in vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus verbringt. Nach der Entlassung wird für den gleichen Zeitraum (bis max. 100 Tage) das Genesungsgeld geleistet.
- Invalidität: Das heißt, die Versicherung zahlt für die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Die Höhe der Zahlung richtet sich dabei nach dem von einem Arzt festgestellten Invaliditätsgrad.
- Todesfallentschädigung: Das heißt, den Hinterbliebenen, die im Versicherungsantrag als Begünstigte vermerkt sind, wird eine Entschädigung ausbezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt.
Deckungssumme: Im Rahmen des oftmals gewählten Pauschalsystems werden die Versicherungssummen im Schadenfall durch die Anzahl der berechtigten Insassen geteilt. Jeder Insasse ist mit dem auf ihn entfallenden Teilbetrag versichert. Bei zwei oder mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen ohne zusätzlichen Beitrag um 50%. Beim Platzsystem ist jeder einzelne Platz des Fahrzeuges mit der gleichen Summe versichert. Befinden sich zur Zeit des Unfalls mehr Personen im Fahrzeug als Plätze versichert sind, wird die Entschädigung für die einzelne Person entsprechend gekürzt. Als weitere Variante kann auch die namentliche Versicherung sonstiger Personen gewählt werden. Hierbei sind alle namentlich genannten Personen versichert. Diese Versicherungsart ist unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug.
Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz der Insassenunfallversicherung besteht in allen Ländern der Europäischen Union und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (z.B. Kanarische Inseln, Madeira, Azoren). Dabei ist zu beachten, dass bei Auslandsreisen die sog. "Grüne Versicherungskarte" (offiziell: Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) mitgeführt wird. Sie gibt den erforderlichen Nachweis darüber, dass Haftpflichtschutz nach den im Gastland geltenden Bestimmungen besteht. Vor allem bei Unfällen mit Personenschäden kann den Unfallopfern nachgewiesen werden, dass sie von der deutschen Kfz-Versicherung Schadenersatz erhalten werden. Auch bei der Insassenunfallversicherung müssen Einschränkungen bzw. Erweiterungen des Geltungsbereichs schriftlich vereinbart werden.
Kosten: Bei der Insassenunfallversicherung richtet sich der Beitrag nach dem vereinbarten Leistungsumfang und der Höhe der Deckungssumme. Gängige Kombinationen der Versicherungssummen sind z.B. Tod 20.000,- EUR / Invalidität 40.000,- EUR oder Tod 25.000,- EUR/ Invalidität 50.000,- EUR. Um bei der Insassenunfallversicherung nicht zu viel zu zahlen, sollten Sie die Angebote verschiedener Unternehmen vergleichen.
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