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Kfz-Haftpflicht und Kasko
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemäß
dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben und
Voraussetzung für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs. Diese
Versicherungspflicht betrifft auch alle motorisierten Zweiräder.
Mit Hilfe dieses Versicherungsschutzes soll gewährleistet
werden, dass der Fahrer oder Halter, unabhängig von seinen
wirtschaftlichen Verhältnissen, für alle von ihm selbst
verursachten Schäden aufkommen kann. Die Versicherungsdeckung der
Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst dabei
Personenschäden, Sachschäden sowie
Vermögensschäden.
Da über die Kfz-Haftpflichtversicherung nur die Schäden
Dritter abgesichert sind, sollte für jedes Fahrzeug eine
Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Hierbei kann
man zwischen zwei Varianten wählen: Voll-oder
Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung schützt vor allem
vor Diebstahl, Brand-, Hagel- und Wildschäden,
während die Vollkaskoversicherung sozusagen einen
Rundumschutz (inklusive Schäden am eigenen
Fahrzeug - auch bei Selbstverschulden) bietet.
Versicherte Personen:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind folgende
Personen versichert:
-
der Fahrzeughalter (im Regelfall die Person, auf
die das Fahrzeug zugelassen wurde)
-
der Versicherungsnehmer
-
der Eigentümer (z.B. Bank oder Leasinggeber)
-
der Fahrer (d.h. eine Person, die für die
Fahrzeugnutzung berechtigt ist)
Versicherungsleistung
:
Folgende Kosten werden von der
Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen:
-
Schadenersatz für Sach-, Personen-, und
Vermögensschäden bis hin zur vereinbarten
Versicherungssumme
-
Kosten, die durch die Abwehr von unberechtigten
Ansprüchen entstehen. Davon ausgeschlossen sind die
Kosten für Strafverfahren oder Nebenklagen.
Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden
Fällen:
-
Feuer/Explosion: Damit sind Fahrzeugsbrände
gemeint, die z.B aufgrund eines Kurzschlusses oder einer defekten
Elektroanlage entstanden sind.
-
Elementarschäden: Darunter fallen alle
Schäden, die durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8),
Blitzschlag oder Überschwemmung entstehen.
-
Entwendung: Damit gemeint sind Raub, Diebstahl
oder der unbefugte Gebrauch durch fremde Personen. Aber: Bei grober
Fahrlässigkeit, wie das Steckenlassen des Schlüssel oder
der Verwahrung eines Zweitschlüssels im Fahrzeug, zahlt die
Versicherung den Schaden nicht.
-
Wildschäden: Dieser Schutz bezieht sich nur
auf Zusammenstöße mit Haar- und Jagdwild. Schäden,
entstanden durch eine Kollision mit anderen Tieren, die nicht als
Jagdwild gelten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
-
Kurzschlussschäden: Darunter fallen alle
Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung des
Fahrzeugs entstehen.
-
Glasbruch: Die Erneuerung der Scheibe und deren
Einbau werden bei Bruchschäden übernommen.
Zusätzlich bietet die Vollkaskoversicherung
folgende Leistungen:
-
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug: Auch
Schäden, die aus Eigenverschulden (falsches Fahrverhalten,
Fehleinschätzung, u.ä.) resultieren, werden
übernommen.
-
Vandalismusschäden: Darunter fallen
Schäden, die mut- oder böswillig verursacht wurden, wie
beispielsweise abgebrochene Fahrzeugteile, Kratzer oder Beulen am
Fahrzeug.
-
Parkschäden: Dazu zählen solche
Schäden, bei denen das Fahrzeug in Abwesenheit beschädigt
wird und der Verursacher Unfallflucht begeht.
Deckungssumme
:
Beim Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung
stehen zwei Modelle, die gesetzliche Mindestdeckung und die 50 bzw.
100 Mio. Deckung, zur Auswahl.
Die gesetzliche Mindestdeckung umfasst:
-
Personenschäden bis 2.500.000,- EUR
-
Sachschäden bis 500.000,- EUR
-
Vermögensschäden bis 50.000,- EUR
Die 50 bzw. 100 Mio. Deckung umfasst (abhängig
von den Vertragsbedingungen):
-
Personenschäden bis ca. 8 Mio. EUR
-
Sachschäden bis ca. 50 bzw. 100 Mio. EUR
-
Vermögensschäden bis ca. 50 bzw. 100 Mio EUR
TIPP
: Bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie
darauf achten, dass diese eine hohe Deckung, z.B. 100 Mio. EUR
enthält. Die Mehrkosten zur gesetzlichen Deckung sind marginal
und Sie
sind im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Die Entschädigungshöchstgrenze der
Voll- und Teilkaskoversicherung ist der
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Unter dem
Wiederbeschaffungswert versteht man den Kaufpreis, den der Versicherte
aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug oder
gleichwertige Teile zu erwerben.
Grundsätzlich ist das Fahrzeug mit seiner vom Hersteller
gelieferten Ausstattung ohne Zuschläge versichert. Ausnahmen
bilden die sog. zuschlagspflichtigen Mehrwerte.
Der exakte Deckungsumfang ist in der "Liste der mitversicherten
Fahrzeug- und Zubehörteile" nachzulesen. Die Liste
beschreibt vier Kategorien:
-
Teile, die ohne Beitragszuschlag versichert sind,
-
Teile, die ohne Beitragszuschlag bis zu einem bestimmten Neuwert
versichert sind,
-
Teile, die gegen Beitragszuschlag versicherbar sind sowie
-
Teile, die nicht versicherbar sind.
TIPP
: Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung lohnt
sich insbesondere für neuwertige Fahrzeuge,
da mit zunehmendem Alter des Autos die Entschädigungsleistung
des Versicherers abnimmt.
Dabei gilt: Nach drei Jahren kann man den Vertrag auf Teilkasko
umstellen.
Teilkaskoschutz lohnt sich auf jeden Fall für
noch werthaltige, aber nicht neuwertige Fahrzeuge,
damit Sie z.B. bei Diebstahl nicht leer dastehen.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung
besteht in allen Ländern der Europäischen Union und den
außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des
Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
gehören (z.B. Kanarische Inseln, Madeira, Azoren).
Dabei ist zu beachten, dass bei Auslandsreisen die sog.
"Grüne Versicherungskarte" (offiziell:
Internationale Versicherungskarte für
Kraftverkehr) mitgeführt wird. Sie gibt den
erforderlichen Nachweis darüber, dass Haftpflichtschutz nach den
im Gastland geltenden Bestimmungen besteht. Vor allem bei
Unfällen mit Personenschäden kann den Unfallopfern
nachgewiesen werden, dass sie von der deutschen Kfz-Versicherung
Schadenersatz erhalten werden.
Eine Erweiterung bzw. Einschränkung des Geltungsbereiches muss in
der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung schriftlich vereinbart
werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die meisten Kaskoversicherung
das Diebstahlrisiko für Fahrten in Staaten Osteuropas explizit
ausschließen.
Versicherungskosten:
Die Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung
richtet sich nach folgenden Faktoren:
-
Art des Fahrzeugs: Dies soll bedeuten: was ist
eigentlich Gegenstand der Versicherung? Handelt es sich um einen
Pkw, ein Motorrad oder einen Lkw?
-
Ort der Zulassung: Jede Region weist ein
unterschiedliches Schadenaufkommen auf. Dementsprechend wird jeder
Zulassungsbezirk, je nach Höhe des Unfallaufkommens, in eine
Regionalklasse eingeordnet.
-
Verwendung des Fahrzeugs: Wird das Fahrzeug rein
beruflich, privat oder als Mietwagen genutzt?
-
Beruf des Versicherten: Für einige Berufe
(z.B. Beamte oder Landwirte) werden Sondertarife angeboten.
-
Typklasse des Fahrzeugs: Eine
Haupteinflussgröße auf den Versicherungsbeitrag, welche
das bis 1996 wichtigste Kriterium, die Motorstärke
abgelöst hat. Die Typenklassifizierung geht von folgendem
Grundgedanken aus: Von bestimmten Autotypen ist auf bestimmte
Fahrertypen zu schließen, die viele oder wenige Unfälle
verursachen. Aus diesem Grund zahlt beispielsweise der Besitzer
eines Sportwagens, dessen Fahrweise aufgrund des Fahrzeugtyps als
"offensiv" eingestuft wird, eine höhere
Versicherungsprämie als der "umsichtig" fahrende Halter einer
Limousine, obwohl sich die Motorleistungen beider Fahrzeuge in etwa
entsprechen. Diese Grundannahmen errechnen sich aus der
Schadenstatistik der jeweiligen Fahrzeugtypen.
-
Schadenfreiheitsklasse: Diese ist neben der
Typklasse wichtigstes Kriterium bei der Berechnung der
Beitragshöhe. Sie stuft den Versicherungsnehmer je nach seiner
schadenfreien Zeit ein. Wichtige
Informationen zur Schadenfreiheitsklasse finden Sie
hier
Die Beiträge der Teil-und Vollkaskoversicherung
richten sich nach der Typklasse und dem
Zulassungsbezirk. In der Vollkaskoversicherung wird
zudem die Schadenfreiheitsklasse
zur Beitragsbemessung hinzugezogen.
TIPP: Vereinbaren Sie bei Vertragsabschluss eine
Selbstbeteiligung im Schadensfall. Damit lassen sich deutliche
Beitragsersparnisse erzielen. Wählen Sie z.B. eine
Selbstbeteiligung von 300 EUR in
der Vollkasko und 150 EUR in der Teilkasko, das senkt Ihren Beitrag
sichtlich.
Rabattsysteme:
Voll-und Teilkaskoversicherung bieten folgende Rabatte an, mit denen
sich Beitragsersparnisse erzielen lassen:
-
Garagenrabatt: Das Fahrzeug muss zu Hause bei Nacht immer in einer
abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage untergebracht sein.
-
Wenigfahrerrabatt: Die Jahresfahrleistung des Autos liegt unter
9.000 km.
-
Partnerrabatt: Das Auto wird ausschließlich vom
Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner genutzt.
Vorsicht
: Gerade wegen der verlockenden Einsparungen ist bei der Nutzung von
Rabattsystemen auch eine gewisse Vorsicht geboten. Wer sich nicht
sicher ist, ob er die zusätzlich vereinbarten Auflagen einhalten
kann, sollte lieber die Finger vom Rabattsystem lassen. Im Schadenfall
prüft der jeweilige Versicherer die Einhaltung genau nach. Bei
Nichtbeachtung kann das Versicherungsunternehmen als Konsequenz eine
Vertragsstrafe geltend machen. Im Zweifelsfall ist es dementsprechend
günstiger, aufgrund eines ausführlichen
Versicherungsvergleichs einen günstigeren Versicherer zu
wählen.
Weitere Informationen zu:
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