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Schadenfreiheitsklasse
Eine der Haupteinflussgrößen auf den Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskobeitrag ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese richtet sich nach Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre. Je länger ein Auto unfallfrei bleibt, desto höher ist der Rabatt, den die Versicherer auf den 100%-Beitrag (das entspricht SF 1) gewähren. Informationen zu Ihrer SF-Klasse können Sie der letzten Beitragsrechnung oder der Versicherungspolice entnehmen.
TIPP: Um eine Rückstufung zu vermeiden, können Sie den bereits regulierten Schaden nachträglich von der Versicherung zurückkaufen. Dieses Recht steht Ihnen bis maximal sechs Monate nach der abschließenden Schadenregulierung zu. Insbesondere bei geringen, bezahlbaren Schäden rechnet sich dieser Vorgang. Der Schadenrückkauf gilt in der Regel nur für die Haftpflichtversicherung. Einige Unternehmen bieten seit einigen Jahren auch für die Vollkaskoversicherung die Möglichkeit des Rückkaufs.
Wichtige Regelungen zur Schadenfreiheitsklasse:
Rabattübertragung:
Bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs kann bei den meisten Gesellschaften der Schadenfreiheitsrabatt des vorherigen Kraftfahrzeugs übernommen werden; auch wenn das Fahrzeug bei einer anderen als der bisherigen Gesellschaft versichert wird. Übertragung aus Verträgen Dritter: Dies ist dann möglich, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die den Rabatt übernehmende Person das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat. Zudem muss zwischen dem bisherigen und dem neuen SF-Rabatt-Berechtigten ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades bestehen und/oder beide in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Berechnung der Höhe des SF-Rabattes richtet sich auch danach, wie lange die Person, die den Rabatt übernimmt, das Fahrzeug selbst gefahren hat.
Fahranfänger:
Bei den meisten Versicherern erhalten Fahranfänger die SF-Klasse 1/2 (140%), anstatt SF-Klasse 0 (240%), wenn bereits ein Elternteil oder der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe- oder Lebenspartner eine laufende Kfz-Versicherung bei dieser Gesellschaft besitzt.
TIPP: Wird der Fahranfängerrabatt von Ihrer Versicherung nicht angeboten und Sie besitzen den Führerschein noch keine drei Jahre, versichern Sie Ihr Auto über Ihre Eltern als deren Zweitwagen. � Führerscheinlaufzeit:
Besitzt der Versicherungsnehmer einen EU-Führerschein seit drei Jahren, wird er anstatt in die SF-Klasse 0 (240%), in die SF-Klasse 1/2 (140%) eingestuft.
Partnerregel:
Ist der PKW des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-, bzw. Lebenspartner bei der gleichen Gesellschaft versichert und mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft, erhält auch der Versicherungsnehmer eine bessere SF-Klasse (oftmals SF 2). Die meisten Versicherungsunternehmen setzen zudem voraus, dass die Nutzer des Fahrzeugs über 25 Jahre alt sind und/oder das Fahrzeug alleinig vom Versicherungsnehmer und dessen Partner benutzt wird.
Zweitwagen:
Wer einen Zweitwagen anmelden will, sollte dies bei der Versicherung tun, bei der auch die Prämie für den Erstwagen bezahlt wird. Denn viele Versicherer gewähren Nachlässe für die Anmeldung eines zweiten Autos. Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren einige Unternehmen auch eine Einstufung des Zweitwagens in die gleiche SF-Klasse des Erstwagens.
Vertragsunterbrechung:
Bei der Unterbrechung des Versicherungsvertrags von weniger als sechs Monaten erfolgt in der Regel keine Abstufung der SF-Klasse. Bei den meisten Versicherern bleibt die SF-Klasse sogar nach einer Vertragsunterbrechung von max. sieben Jahren bestehen.
Vorsicht: einige Gesellschaften stufen den Vertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung in die nächste SF-Klasse zurück.
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