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Privat oder gesetzlich versichern?
Da die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung mit einigen Schwierigkeiten verbunden und der Wechsel in eine private Versicherung somit eine einmalige Entscheidung ist, muss sich jeder Einzelne genau überlegen, welche Versicherung für ihn am besten ist. Eine exakte Empfehlung lässt sich dabei nicht geben; denn ob die eine oder andere Variante günstiger ist, hängt von zu vielen zukünftigen Faktoren ab, die nur teilweise planbar sind. Trotzdem ist es möglich, Aussagen darüber zu treffen, was die Vor- und Nachteile der beiden Versicherungen betrifft.
Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung:
Familienversicherung Elementarer Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die beitragsfreie Familienversicherung. In ihr sind der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert, solange sie nicht berufstätig sind. In der privaten Krankenversicherung hingegen muss für jedes Familienmitglied ein individueller Vertrag geschlossen werden, was die Beitragszahlungen enorm in die Höhe treiben kann.
Annahmezwang Die gesetzliche Krankenversicherung muss jede Person, für die die gesetzliche Variante möglich ist, in der Versicherung aufnehmen. Für private Krankenversicherungen gilt dies nicht. Sie beurteilen den Antragsteller nach seinem Krankheitsrisiko und können die Annahme verweigern oder - je nach aktuellem und vergangenem Gesundheitszustand - höhere Beiträge verlangen. Schwer oder chronisch Kranke sowie Personen mit langer Krankheitsgeschichte sind somit bei einer gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben. Da bei privaten Krankenversicherungen auch das Eintrittsalter zur Beitragsbemessung herangezogen wird, eignet sich die gesetzliche Versicherung insbesondere auch für ältere Personen.
Prozentuale Beitragszahlung Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich prozentual nach dem Einkommen des Versicherten. Der Prozentsatz ist für jeden (unabhängig von Geschlecht, Alter, Familienstand und Berufstätigkeit) gleich hoch. Auch wenn aufgrund individueller Gestaltungsfreiheit und Selbstbeteiligung die Beiträge der privaten Krankenversicherung niedrig gehalten werden können, so ist noch nicht gesagt, ob der Versicherte die Beiträge in Zukunft noch zahlen kann. Einerseits steigen trotz Altersrückstellungen die Beiträge der Privaten stetig an. Andererseits zahlt der Privatversicherte, z.B. wenn er in Rente geht oder im schlimmsten Fall berufsunfähig wird, die selben Beiträge wie zur Zeit seiner Berufstätigkeit. Ihm bleibt höchstens noch die Möglichkeit zu einem günstigen Standardtarif zu wechseln. Hierbei gilt es außerdem zu beachten, dass ab einem Alter von 55 Jahren die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auf keinen Fall mehr möglich ist.
Beitragsbefreiung bei Krankheit Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, deren Gehaltsfortzahlung bei Krankheit wegfällt, zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld als Lohnersatz. Während des Bezugs des Krankengeldes sind die Empfänger beitragsfrei versichert. Das heißt, alle Leistungen bleiben für den Versicherten und die mitversicherten Angehörigen bestehen, die Krankenkassenbeiträge müssen in diesem Zeitraum jedoch nicht gezahlt werden. Zusätzlich übernimmt die Krankenkasse ungefähr die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Für Privatversicherte endet auch nach längerer Arbeitsunfähigkeit die Beitragspflicht zur Versicherung nicht. Daher sollten Privatversicherte eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die neben dem Erhalt des Einkommens auch die Zahlung der Krankenversicherungsprämien sowie der Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung abdeckt.
Vorteile der privaten Krankenversicherung:
Günstigere Beiträge durch individuelle Zusammenstellung In der privaten Krankenversicherung kann der Antragsteller seinem Lebensstandard, Einkommen und seiner persönlichen Risikobereitschaft entsprechend den optimalen Leistungsumfang selbst bestimmen. Wer weniger Leistungen versichert, zahlt weniger Beiträge. Dies birgt allerdings auch die Gefahr der Unterversicherung. Daher sollte man sich genau überlegen, welche Grundleistungen in jedem Fall abgedeckt werden müssen. Ein weiterer Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass eine Selbstbeteiligung zur Senkung der Beiträge vereinbart werden kann.
Krankenhausaufenthalt Je nach gewähltem Tarif ist Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmern versicherbar. Gesetzlich Versicherte hingegen werden generell in Mehrbettzimmern untergebracht und durch die diensthabenden �rzte versorgt. Allerdings ist die freie Zimmer- und Krankenhauswahl sowie die Behandlung durch den Chefarzt für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse über eine Zusatzversicherung versicherbar.
Heil- und Hilfsmittel Für Heil- und Hilfsmittel müssen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 % leisten. Diese Zuzahlung muss jedoch mindestens 5 Euro betragen und darf nicht über 10 Euro liegen. Für Sehhilfen und Brillen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, außer bei Jugendlichen unter 18 Jahren und schwer Sehbehinderten keine Kosten. Die private Krankenversicherung trägt je nach Tarif die Kosten für Gestell und Brillengläser in der verordneten Ausführung. Für Heilmittel werden in der Regel dem Versicherungstarif entsprechend die Kosten bis zu 100% erstattet.
Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung kann Ihnen niemand abnehmen. Aufgrund der ansteigenden Gesundheitskosten muss man bei beiden Versicherungsarten mit steigenden Beiträgen rechnen. Für junge gesunde Personen ist aufgrund der niedrigeren Beiträge und der besseren Leistungen die private Variante empfehlenswert. Jedoch sollten bei der Überlegung zukünftige Lebensabschnitte, wie Ehe und Elternschaft berücksichtigt werden. Wer in seine Zukunftsplanung Kinder miteinbezieht, für den wird die gesetzliche Krankenversicherung mit eventuellen Zusatzversicherungen günstiger sein. Wer keine Kinder hat (oder möchte) und sich privat versichern will, sollte diesen Schritt gut bedenken, aber nicht allzu lang hinauszögern. Mit steigendem Alter erhöhen sich nicht nur die Beiträge. Wer zu spät in die private Krankenversicherung wechselt, kann nur wenig Altersrückstellungen aufbauen und muss im Alter mit hohen Kosten rechnen. Bedenken Sie daher auch Ihre zukünftige berufliche Situation. Das heißt: fragen Sie sich, ob Sie auch nach Rententritt (aufgrund der Höhe der Rente oder eventueller Rücklagen) die Beiträge einer privaten Versicherung noch tragen können.
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