| |
 |
Versicherungsleistung
Über einer Krankenzusatzversicherung lassen sich verschiedene Leistungen abdecken. Der Antragsteller hat die Wahl, ob er die von den Anbietern geschnürten Komplettpakete nutzt oder seinen Versicherungsbedarf aus Einzelpolicen zusammenstellt.
Ambulante Heilbehandlung:
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilbehandlungen wie z.B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder, etc. nur in einem eingeschränkten Umfang. Mit Hilfe der Zusatzversicherung können Sie diese Kosten abdecken. Zusätzlich können auch Hilfsmittel wie Sehhilfen mitversichert werden.
Stationäre Heilbehandlung:
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten lediglich die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Pflege in Mehrbettzimmern. Die medizinische Versorgung wird in diesem Fall durch die diensthabenden �rzte gewährleistet. Wenn Sie besonderen Wert auf freie Krankenhauswahl, chefärztliche Behandlung, Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer legen, benötigen Sie die stationäre Zusatzversicherung. Hier gilt es jedoch die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Beim sog. Wahlleistungstarif werden zwar die Kosten für die Operation und der Ein- bzw. Zweibettzimmerzuschlag übernommen, die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen bleibt jedoch unberührt. Und diese kann im Falle eines teuren Krankenhaus mehr als hundert Euro täglich betragen. Besser ist hier der Restkostentarif. Die Versicherung übernimmt dann auch die höheren Tagespflegesätze.
Zahnzusatzversicherung:
Mit diesem Zusatz haben Sie die Möglichkeit die Selbstkosten für zahnärztliche Behandlungen zu reduzieren. Die gesetzlichen Krankenversicherungen decken nur einen Teil der Behandlungskosten ab und leisten nur bei der Verwendung der vorgeschriebenen Materialien. Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen zusätzlich zu den Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Normalfall 20 bis 50 Prozent (je nach Tarifwahl) Ihrer Kosten. Je nach ausgewähltem Tarif erstreckt sich die Zahnzusatzversicherung ferner auch auf Inlays und Zahnersatz.
Krankentagegeldversicherung:
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zum 42. Tag weiter. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld, das bis zu 70 Prozent der für die Beiträge zur Krankenversicherung geltenden Bemessungsgrenze oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Davon muss der gesetzlich Versicherte zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung zahlen. Diese Versorgungslücke kann mit der Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Diese Regelung ist aber keine Garantie dafür, dass die Behandlungskosten bei einem Auslandsaufenthalt übernommen werden. Oftmals verlangen �rzte Barzahlungen für ihre Dienste am Patienten. Zudem werden von der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport nicht erstattet. Für Reisende ist daher der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen.
Heilpraktikerleistung:
Wer als Ergänzung zur Schulmedizin naturheilkundliche Behandlungen bei einem Heilpraktiker
in Anspruch nehmen will, kann diese Leistungen mit einem Zusatz versichern.
TIPP: Die Versicherer bieten die verschiedenen Zusatzversicherungen einzeln oder in unterschiedlichen Paketen an. Prüfen Sie daher genau, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind und vergleichen Sie, ob ein Versicherungspaket oder Einzelpolicen für Sie billiger kommen. Es kann auch teilweise günstiger sein, Einzelpolicen bei unterschiedlichen Unternehmen abzuschließen.
Weitere Informationen zu:
|
|
|