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Versicherungskosten
Während die gesetzlichen Krankenkassen die Versicherungsbeiträge prozentual anhand des Einkommens des Versicherten bemessen, orientieren sich die Kosten für eine private Krankenversicherung individuell am Versicherungsnehmer und den Leistungen.
Folgende Faktoren bestimmen die Beitragshöhe:
Leistungsumfang:
In der privaten Krankenversicherung stellt der Kunde den Versicherungsschutz individuell nach seinen persönlichen Bedürfnissen zusammen. Je umfassender der Versicherungsschutz, je höher also die voraussichtlich in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen sind, desto höher sind auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung.
Eintrittsalter:
Auch das Alter bei Abschluss der Versicherung spielt eine Rolle. Je niedriger das Eintrittsalter, desto geringer ist das Risiko zu erkranken und dementsprechend niedriger sind auch die Beiträge.
Geschlechtszugehörigkeit:
Bei der Bemessung des Tarifs wird zwischen den Geschlechtern unterschieden. Frauen werden vom Versicherer mit einem höheren Risiko bewertet als Männer.
Gesundheitszustand:
Bereits vorhandene Erkrankungen sind aus der Sicht der Versicherungsunternehmen zusätzliche Gesundheitsrisiken und müssen daher auch durch Beitragszahlungen abgesichert werden. Aus diesem Grund besteht für den Antragsteller Anzeigepflicht. Er muss der Versicherung alles melden, was für die Risikobeurteilung wichtig ist. Dazu zählen z.B. chronische Erkrankungen, zurückliegende ambulante Behandlungen und stationäre Krankenhausaufenthalte sowie eventuelle Kuren.
Finanzierung der Beiträge:
Arbeitgeberzuschuss:
Auch der privat versicherte Angestellte erhält von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrags, jedoch höchstens bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung.
Altersrückstellungen:
Mit der Bildung sog. Altersrückstellungen soll gewährleistet werden, dass die Versicherungsbeiträge auch noch im hohen Alter bezahlbar bleiben. Denn mit der Höhe des Alters steigt auch das Gesundheitsrisiko. Der Privatversicherte zahlt deshalb mit seiner Prämie einen Sparanteil für Altersrückstellungen ein, den die Versicherer gewinnbringend anlegen.
Seit dem Jahr 2000 zahlen Neuversicherte einen Aufschlag von 10% auf ihre Beiträge. Einige Leistungen jedoch (z.B. Pflegeversicherung, Kranken- und Krankenhaustagegeld, Risikozuschläge) bleiben davon unberührt. Mit Ende des 60. Lebensjahres endet die Zahlung dieses gesetzlichen Zuschlages, der zur Stabilisierung der Beiträge im Alter beitragen soll.
Allgemeine Hinweise zur Beitragssenkung:
- Selbstbeteiligung: Je nach Höhe der Selbstbeteiligung lassen sich die Beiträge deutlich reduzieren. Wenn Sie Ihr Risiko so einschätzen können, dass Sie die Leistungen der Krankenversicherung nur selten in Anspruch nehmen werden, kann eine hohe Selbstbeteiligung sinnvoll sein.
- Schüler und Studenten: Einige Gesellschaften bieten für Schüler ab 6 Jahren und für Studenten bis maximal 34 Jahre spezielle Tarife an. Diese Tarife entsprechen in etwa dem Leistungsumfang des Normaltarifs. Die Beiträge sind jedoch wesentlich günstiger.
- Kinder: Sind beide Eltern oder ein Elternteil privat krankenversichert, muss das Kind nicht automatisch bei der selben Gesellschaft versichert werden. Sie können somit für Ihr Kind einen günstigeren Versicherer wählen.
- Rückerstattungsmodelle: Viele Versicherungsunternehmen zahlen Rückerstattungen, wenn der Versicherte keine Kostenerstattung in Anspruch nimmt. Mit einem angemessenen, wirtschaftlichen Verhalten können Sie die Beiträge auf diese Weise reduzieren.
Nicht alle Unternehmen bieten Spezialtarife an. Vergleichen Sie daher vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung die Leistungen sowie die verschiedenen Tarifformen der Anbieter.
Weitere Informationen zu:
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