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Versicherungsleistung
In der privaten Krankenversicherung bestimmt der Einzelne weitgehend selbst den optimalen Versicherungsschutz. Der Versicherte passt dabei den Leistungsumfang individuell seinem Lebensstandard, Einkommen und seiner persönlichen Risikobereitschaft an. Die Möglichkeiten reichen vom Grundschutz, der in etwa dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen entspricht, bis hin zum Spitzenschutz, der alle Bereiche abdeckt.
Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung umfasst folgende Grundbausteine:
Ambulante Heilbehandlung:
Hierzu zählt im Allgemeinen die Kostenerstattung für die ärztliche Behandlung.
Dazu gehören:
- ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Hausbesuche, ambulante Operationen und Vorsorgeuntersuchungen
- Behandlungen durch Heilpraktiker nach Tarifregelung
- Krankengymnastik, Massagen sowie ambulante Kuren bis zu vier Wochen
- Schutzimpfungen
- Leistungen von Hebammen und Entbindungshelfern
- Heil- und Hilfsmittel (z.B. Brillen, Stützgeräte)
- Arzneimittel im Rahmen des Tarifs
- Psychotherapeutische Behandlungen (in der Regel nicht unbeschränkt versicherbar)
- Krankentransporte zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus
Stationäre Behandlung:
Hierzu zählt:
- die Erstattung der Kosten, die im Krankenhaus durch die Behandlung, Pflege und Unterkunft entstehen
- freie Krankenhauswahl
- die Wahl des Zimmers (Einzel-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer)
- Chefarzt-Behandlung (optional abschließbar)
Zahnärztliche Behandlung:
In folgenden Bereichen übernimmt die Versicherung die Kosten je nach Tarifwahl:
- Zahnbehandlung: Übernahme der Kosten je nach Tarifwahl bis zu 100%
- Kieferorthopädie: Übernahme der Kosten je nach Tarifwahl zwischen 60 % und 100%
- Zahnersatz: Übernahme der Kosten je nach Tarifwahl zwischen 60 % und 100%
- Übernahme der Labor- und Materialkosten
Krankentagegeld:
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zum 42. Tag weiter. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld, das bis zu 70 Prozent der für die Beiträge zur Krankenversicherung geltenden Bemessungsgrenze oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Die private Krankentagegeldversicherung schließt diese Versorgungslücke.
Wer selbständig berufstätig oder Freiberufler ist sichert sich komplett mit der Krankentagegeldversicherung gegen den krankheitsbedingten Arbeitsausfall ab. Das Tagegeld sollte dabei das Nettoeinkommen nicht überschreiten. Entscheidend für das Nettoeinkommen ist der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsgehälter vor Antragsstellung bzw. Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge müssen dabei mit eingerechnet werden.
Pflegepflichtversicherung:
Die Pflegepflichtversicherung wurde 1995 vom Gesetzgeber eingeführt, um eine zukünftigen Unterversorgung im hohen Alter zu verhindern. Derzeit gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 1,7% des Bruttogehalts. Seit Januar 2005 zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0.25%. Nachdem Prinzip „Pflege folgt Kranken“ muss jeder, der privat krankenversichert ist auch die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Unternehmen wählen.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherungen erstreckt sich auf Deutschland, Europa und für einen Monat auch auf das außereuropäische Ausland. Der weltweite Geltungsbereich kann bei den meisten Versicherern zusätzlich vereinbart werden.
Weitere Informationen zu:
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