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Einfache Zulassung
Bei der Zulassung eines Motorrads gehört die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier der Vergangenheit an. Seit 1. März 2008 ist das Zulassungsverfahren für Kfz elektronisch und somit bedeutend unkomplizierter geworden. Anstatt der Deckungskarte (früher auch „Doppelkarte“) müssen Sie nur noch die eVB-Nummer - die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer – auf der Zulassungsstelle vorzulegen. Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die Ihnen nach Abschluss einer Motorradversicherung zugeschickt wird. Anhand dieser Nummer kann der Behördenmitarbeiter Ihre Daten einsehen und überprüfen, ob Sie eine Motorrad-Versicherung abgeschlossen haben. Alle anderen Dokumente wie Personalausweis, TÜV- und AU-Bescheinigung sowie Fahrzeugschein/-brief sind ebenfalls zur Zulassung Ihres Motorrads mitzubringen.
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