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Versicherungsschutz - Pflicht und Kür
Haftpflichtschutz für das Motorrad muss sein. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. Hintergrund: Verursacht der Motorradfahrer einen Unfall, stellt diese Mindestdeckung sicher, dass die Geschädigten Schadenersatz erhalten, selbst wenn der Versicherte selbst finanziell nicht in der Lage dazu wäre. Besonders wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden, können die Schadenersatzforderungen der Unfallopfer in die Millionen gehen. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung gewährleistet diese Ersatzzahlungen.
Während die Motorrad-Haftpflichtversicherung Schäden am Eigentum (Sachschäden), am Körper (Personenschäden) und am Vermögen (Vermögensschäden) Dritter abdeckt, können durch die Wahl einer Teil- oder Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Motorrad versichert werden. Die Kaskoversicherungen sind optional und werden auch Fahrzeugteil- bzw. Fahrzeugvollversicherung genannt. Die Teilkasko zahlt Schäden an Ihrem Motorrad, die durch Zusammenstoß mit Haarwild, Feuer, Glasbruch, Sturm, Hagel, Vandalismus, Diebstahl/Raub und Marderbiss entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt darüber hinaus Risiken ab, die auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Außerdem versichert sie Schäden, die Ihnen ein wegen Fahrerflucht unbekannter Dritter zugefügt hat sowie Vandalismusschäden.
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