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Versicherungsleistung
Generell ist der gesamte Hausrat einer Wohnung versichert. Als Hausrat werden alle Gegenstände bezeichnet, die zur Wohnungseinrichtung gehören oder in der Wohnung abgestellt sind. Im Einzelnen sind folgende Gegenstände versichert:
- Einrichtungsgegenstände: z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Bilder
- Gebrauchsgegenstände: z.B. Waschmaschine, Computer, Kühlschrank, Bücher, Musikinstrumente
- Verbrauchsgegenstände: z.B. Nahrungsmittel, Heizöl
- Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Antiquitäten
- Sonstige Gegenstände: z.B. motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, Flugdrachen, Gleitschirme, sofern die genannten Gegenstände in den versicherten Räumen aufbewahrt werden.
TIPP: Heben Sie bei besonders teuren Anschaffungen immer die Rechnung auf.
Zusätzlich sollten Sie auch Fotos von den Gegenständen anfertigen, um im Schadenfall beweisen zu können, dass Sie wirklich im Besitz dieser Stücke waren.
Schäden an der Einrichtung oder den in einer Wohnung befindlichen Gegenständen können verschiedene Ursachen haben. Die Hausratversicherung deckt folgende Gefahren ab:
- Brand, Explosion und Blitzschlag; gegen Überspannungsschäden muss jedoch ein zusätzlicher Schutz vereinbart werden
- Einbruchdiebstahl, Raub sowie Vandalismus
- Schäden durch Leitungswasser (z.B. Rohrbruch, defekte Waschmaschine)
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
Daneben trägt die Versicherung auch alle Kosten, die durch das Auf- und Wegräumen, den Transport und die Entsorgung von zerstörten, versicherten Gegenständen entstehen.
Risikoausschlüsse:
Nicht alles kann mit der Hausratversicherung abgedeckt werden. Folgende Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen:
- Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
- Schäden an Gebäudebestandteilen
- Glasbruch
- einfacher Fahrraddiebstahl: d.h. ein Einbruch war zum Entwenden des Fahrrads nicht notwendig;
- Schäden an bzw. Einbruch in Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten
- Hausrat, der während eines Umzugs im Auto oder Möbelwagen lagert
- Hausrat von Untermietern
- in der Wohnung gelagerte Handelswaren
- Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch)
- Rückstauschäden
- Überspannungs- oder Kurzschlussschäden
- Sengschäden (z.B. durch Zigarettenglut oder Streichhölzer)
- Kosten für die Feuerwehr oder andere Organisationen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind
HINWEIS: Einige dieser Risiken können als Zusatzbausteine mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Lesen Sie dazu näheres unter "Deckungserweiterungen".
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt in der Wohnung des Versicherungsnehmers. Dazu gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Auch in der Nähe der Wohnung befindliche, privat genutzte Garagen fallen unter den Hausratschutz. Im Falle eines Umzugs gilt die Versicherung in beiden Wohnungen für maximal zwei Monate. Der Umzug muss jedoch dem Versicherer gemeldet werden. Für Gegenstände im Möbelwagen oder Auto besteht kein Versicherungsschutz.
TIPP: Hausrat von Studenten und Auszubildenden bis 26 Jahre, die nur vorübergehend in einer anderen Wohnung leben, ist über die Eltern mitversichert. Gründen die Kinder jedoch einen eigenen Hausrat, d.h. es werden größere Einrichtungsgegenstände angeschafft, die nicht mehr in den elterlichen Hausrat zurückgebracht werden sollen, muss eine separate Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zu:
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