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Kündigung und Vertrag
Mit der Wahl der richtigen Versicherung lassen sich einige hundert Euro sparen. Daher sollte man vor dem Versicherungsabschluss die Angebote der Unternehmen genau prüfen. Wer bereits versichert ist, aber feststellt, dass er bei einem anderen Versicherungspartner die gleichen oder sogar bessere Leistungen um einiges günstiger bekommt, sollte über einen Versicherungswechsel nachdenken. An dieser Stelle zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zur Vertragskündigung.
TIPP: Am einfachsten ist es, wenn Sie unsere vorgefertigte Musterkündigung verwenden!
Ordentliche Kündigung: Ohne Angabe von Gründen kann die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Schadenfallkündigung: Ist ein Schaden eingetreten, so hat der Versicherungsnehmer innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, die Kündigung der entsprechenden Versicherung auszusprechen. Die Frist beginnt dabei mit Erhalt einer Mitteilung des Versicherers über die abschließende Regulierung des jeweiligen Schadens und besteht in der Regel zwischen zwei Wochen und einem Monat fort. Bedenken Sie jedoch, dass der Beitrag für die entsprechende Versicherung auch nach Kündigung des Vertrages noch bis zum Ablauf des Versicherungsjahres geleistet werden muss.
Kündigung nach Beitragserhöhung oder Leistungsminderung: Erhöht sich während der Laufzeit der Versicherungsbeitrag ohne einer gleichzeitigen Anhebung der Leistungen bzw. wird die Leistung ohne eine Beitragsanpassung vermindert, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Wichtig dabei ist, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Bei einem Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991: Der Vertrag kann innerhalb eines Monats gekündigt werden, wenn sich die Prämie in einem Jahr um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder die Prämie innerhalb drei aufeinander folgender Jahre um mehr als 20 Prozent gestiegen ist.
- Bei Vertragsabschluss ab 1991 bis zum 25. 06.1994: Der Vertrag kann ebenfalls innerhalb eines Monats gekündigt werden, wenn die Prämie im Vergleich zum bisherigen Beitrag um mehr als 5 Prozent steigt oder sich der Beitrag seit Versicherungsbeginn um mehr als 25 Prozent erhöht hat.
- Bei Vertragsabschluss nach dem 24. 06.1994: Der Vertrag ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheides kündbar; vorausgesetzt, der Versicherungsschutz wird nicht in angemessenem Maße erweitert.
- Bei Vertragsabschluss vor 1993 in den neuen Bundesländern: In Ostdeutschland vor 1993 abgeschlossene Versicherungsverträge sind von Privatpersonen bei jeder Beitragserhöhung kündbar. Dabei gilt eine zweiwöchige Frist ab Eingang des Beitragserhöhungsbescheides.
Kündigung bei langer Vertragslaufzeit: Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, besitzen ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren; eine Kündigungsfrist von drei Monaten ist hierbei einzuhalten.
Tod des Versicherungsnehmers: Nach dem Tod eines Versicherungsnehmers, besteht der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Vertrag endet dann automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Der Vertrag kann aber auch auf Wunsch übernommen werden.
Allgemeine Hinweise zur Kündigung
Verschicken Sie jede Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein, dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens bei Ablauf der jeweiligen Frist beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss!
Denken Sie auch immer daran, eine Versicherung nie zu kündigen, bevor Sie nicht vom neuen Versicherungsgeber eine Bestätigung des Vertragsabschlusses erhalten haben!
Eine vorgefertigte Musterkündigung finden Sie hier
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