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Versicherungsleistung
Versicherte Personen und Tiere:
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind folgende Personen versichert:
- der Versicherungsnehmer als Tierhalter
- seine Familie in ihrer Rolle als Tierhüter
- jeder andere nicht gewerbliche Tierhüter
Folgende Tiere lassen sich versichern:
- Hunde (mit Ausnahme von Kampfhunden)
- Pferde und Ponys
- Rinder
- Esel
- exotische Tiere, für die besondere Vereinbarungen gelten
Versicherungsleistung:
Neben der Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen, übernimmt die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen die Kosten bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstsummen.
Folgende Schäden sind versichert:
- Personenschäden: Schäden, die durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person entstehen.
- Sachschäden: Kosten, die bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstands anfallen (Reparaturkosten, Ersatzkosten).
- Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden: finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
- Reine Vermögensschäden: Mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen werden auch Vermögensschäden übernommen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
Risikoausschluss:
Nicht alle Schäden, die im Umgang mit Tieren entstehen können, sind im Rahmen des Tierhalterhaftpflichtschutz versicherbar.
Folgende Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Schäden, die von Kampfhunden verursacht werden. Zu Kampfhunden zählen: American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastitno Napoletano, Pitbullterrier, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
- Schäden, die wegen Nichtbeachtung eines entsprechenden Leinen- oder Maulkorbzwangs entstehen
- Eigenschäden
- Mietschäden
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden, die durch landwirtschaftlich bzw. gewerblich genutzte Tiere entstehen.
Geltungsbereich:
Der Vertragsschutz der Tierhalterhaftpflicht besteht im Inland. Bei vielen Versicherern sind vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland miteingeschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen.
Versicherungskosten:
Die Höhe der jährlichen Beiträge richtet sich nach der Tierart, der Anzahl der Tiere und nach der vereinbarten Deckungssumme. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro. Die günstigsten Angebote mit dieser Versicherungssumme variieren bei der Hundehaftpflicht zwischen 70 und 90 Euro, bei versicherten Pferden zwischen 90 und 130 Euro. Vergleichen Sie daher die Angebote genau.
TIPP: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Damit lassen sich die Beitragszahlungen ordentlich senken.
Weitere Informationen zu:
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