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Deckungserweiterungen
Zusätzlich zum Grundschutz können bestimmte Risiken gegen Aufpreis in den Vertrag einbezogen werden. Bei einigen Versicherern sind diese diversen Extras schon im Grundpaket enthalten. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Versicherungsunternehmen genau über die eingeschlossenen Risiken.
Folgende Erweiterungen zum Basisschutz sind möglich:
- Ausfalldeckung: Etwa ein Drittel der deutschen Haushalte besitzt keine Haftpflichtversicherung. Wird Ihnen ein Schaden von einer unversicherten Person zugefügt, springt im Falle einer Ausfalldeckung Ihre Haftpflichtversicherung ein. Vorher müssen Sie als Geschädigter jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher ausgeschöpft haben.
- Verlust fremder Schlüssel oder Schlüssel für zentrale Schließanlagen: oftmals sind hier ausdrücklich private Schlüssel gemeint. Aber auch der Verlust von Büroschlüsseln ist bei einigen Unternehmen per Aufschlag versicherbar.
- Schäden schuldunfähiger Kinder: Kinder unter 7 Jahren sind dem Gesetz nach schuldunfähig. Liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, können die Eltern im Schadenfall rechtlich nicht belangt werden. Moralisch fühlen sich Eltern aber sicherlich zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihr Kind z.B. das Auto des Nachbarn beschädigt. Daher ist es empfehlenswert, mit einem Zusatz die generelle Abdeckung von Schäden schuldunfähiger Kinder abzusichern.
- Allmählichkeitsschäden: darunter Fallen Schäden, die erst im Laufe der Zeit (z.B. durch Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit) entstehen.
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöl-Tankanlagen (bis 5000 Liter)
- Gewässerschaden-Haftpflicht durch Kleingebinde (z.B. Auslaufen eines Farbtopfs)
- Betreuung fremder Kinder: Tätigkeit als Tagesmutter inklusive Haftpflicht für die Kinder
- Hüten fremder Hunde: Passen Sie ungewerblich auf einen fremden Hund auf, sind Sie normalerweise bereits über die Tierhalterhaftpflicht des Hundebesitzers versichert.
- Haftpflichtschutz für in den Familienverbund vorübergehend integrierte Personen, z.B. Au-pair-Mädchen, Austauschschüler
- Nutzung eigener Windsurfbretter und Segelboote
- Haftpflichtschutz für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Wohnungen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern
Weitere Informationen zu:
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