|
|
 |
Versicherungsleistung
Die private Haftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche berechtigten Schadenersatzforderungen der Grundschutz der Privathaftpflicht abdeckt. Beachten Sie dabei bitte, dass je nach Unternehmen die eingeschlossenen bzw. ausgeschlossenen Risiken variieren können. Holen Sie dazu gegebenenfalls nähere Informationen bei Ihrem Versicherer ein.
Versicherte Personen
Im Privathaftpflichtschutz sind folgende Personen versichert:
- der Versicherungsnehmer
- der Ehepartner des Versicherungsnehmers
- der nichteheliche Lebenspartner, wenn eine häusliche Gemeinschaft besteht
- die minderjährigen Kinder (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder)
- die volljährigen Kinder, sofern sie nicht verheiratet sind und sich in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Viele Versicherungsunternehmen berücksichtigen, dass nach einer Berufsausbildung häufig noch studiert wird. Der Versicherungsschutz umfasst dann auch diesen Ausbildungsabschnitt, sofern es sich um ein Erststudium handelt. Zudem sind Wehr- oder Zivildienstende mitversichert, auch wenn sie nicht bei den Eltern wohnen.
Zusätzlich sind je nach Versicherungsunternehmen folgende Personen mitversichert oder können mit in den Vertrag eingeschlossen werden:
- mit im Haus wohnende Verwandte
- alle im Haus lebenden Personen
- Dienstpersonal
TIPP: Wenn ein Paar zusammen in eine gemeinsame Wohnung zieht, können sich beide über einen Vertrag versichern. Der am längsten bestehende Vertrag wird dabei fortgeführt, die jüngere Police kann gekündigt werden. Beachten Sie jedoch, dass bei gemeinsamen Verträgen untereinander keine Haftung besteht.
Versicherungsleistung:
Neben der Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen, übernimmt die Versicherung bei berechtigten Ansprüchen die Kosten bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstsummen.
Dies betrifft folgende Schadensarten:
- Personenschäden: Schäden, die durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person entstehen.
- Sachschäden: Kosten, die bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstands anfallen (Reparaturkosten, Ersatzkosten).
- Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden: finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.
- reine Vermögensschäden: Mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen werden auch Vermögensschäden übernommen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
- Auslandsschäden: Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten gilt derselbe Haftpflichtschutz wie in Deutschland.
Privatpersonen sind in der Regel in folgenden Eigenschaften versichert:
- Verkehrsteilnehmer als Fußgänger oder Radfahrer (aber nicht als Benutzer eines Kfz)
- Aufsichtspflichtiger für Minderjährige
- Eigentümer oder Mieter von selbst- und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern. Dies gilt auch für den dazugehörigen Garten (auch Schrebergärten) und für Garagen.
- Halter zahmer Haustiere (z.B. Katzen, Hamster, Kanarienvögel)
- Reiter fremder Pferde
- Waffenbesitzer
- Sportler
- Benutzer eigener und fremder Paddel- und Ruderboote, Kanus oder Wasserski sowie fremder Segelboote und Surfbretter
- Bauherr von kleineren Bauvorhaben (meist bis zu einer Bausumme von 25.000 EUR)
Risikoausschluss:
Die private Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Risiken des täglichen Lebens ab. Für einige Bereiche können separate Versicherungen (z.B. Tierhalter- oder Bauherrenhaftpflicht) abgeschlossen werden.
Ausgeschlossene Risiken:
- Schäden, die vorsätzlich verursacht werden
- Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten sowie gestohlenen Sachen
- Ansprüche von Mitversicherten sowie Angehörigen aus dem gleichen Haushalt untereinander
- Schadensersatzansprüche aufgrund von Verleumdung oder Beleidigung
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden, welche durch die Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie einer verantwortlichen Tätigkeit in Vereinigungen aller Art verursacht werden
- Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen, die über das "normale" Risiko des täglichen Lebens hinausgehen
- Schäden, die aufgrund von Abnutzung, Verschleiß sowie durch allmähliche Einwirkung entstehen
- Schäden, die bei Gefälligkeitshandlungen (z.B. Hilfe bei einem Umzug) angerichtet werden
- Schadenersatzforderungen aufgrund von Beleidigungen
Ausgeschlossene Personen:
- Waffenbesitzer bei der Jagd
- Sportler bei der Teilnahme an Rad-, Pferde- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen
- Halter von gewerblich genutzten Tieren sowie von Hunden und Pferden
- Benutzer eigener Segelboote sowie Wassersportfahrzeuge mit Motoren oder Treibsätzen
- Führer von Kraft- oder Luftfahrzeugen
- Bauherren größerer Bauvorhaben
- Haus- und Grundbesitzer (Mehrfamilienhäuser, vermietete Einfamilienhäuser)
HINWEIS: Einige dieser Risiken lassen sich per Zusatz in den Vertrag einbeziehen. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Deckungserweiterungen.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt sowohl im Inland, als auch im Ausland – dort allerdings je nach Unternehmen nur befristet (innerhalb Europas meist bis zu einem Jahr). Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, muss mit seinem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Die Versicherung gilt dann nicht nur während Urlaubsreisen, sondern auch auf Dienst- und Geschäftsreisen, sofern der Haftpflichtschaden als Privatperson verursacht wurde.
Weitere Informationen zu:
|
|
|