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Versicherungsleistung
Allgemein betrachtet sind das Gebäude sowie alle seine unbeweglichen Teile versichert.
Im Einzelnen sind das:
- Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude auf dem Grundstück, wenn sie in den Versicherungsvertrag eingetragen sind.
- Feste Gebäudebestandteile (z.B. Einbaumöbel, verklebte Teppichböden, Türen)
- Am Gebäude befestigte Teile (z.B. Antennen, Satellitenschüsseln)
Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst standardmäßig mehrere Gefahren. Der Versicherungsnehmer kann sich aber auch nur gegen eines der Risiken absichern oder frei kombinieren.
Folgende Schäden sind versicherbar:
- Feuerschaden: Darunter fallen Brand, Blitzschlag, Explosion sowie deren Folgeschäden.
- Leitungswasserschaden: Schäden, die unmittelbar durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen verursacht werden oder vom Versicherten im Umgang mit diesen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
- Sturm- und Hagelschäden: Schäden, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 direkt (z.B. abgedecktes Dach) oder indirekt (ein entwurzelter Baum beschädigt das Gebäude) entstehen.
Ist ein versicherter Schaden eingetreten, übernimmt die Versicherung zudem die Kosten für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzarbeiten. So ist z.B. die Sondermüll-Entsorgung des nach einem Brand anfallenden Bauschutts im Regelfall mit 5% der Deckungssumme versichert. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Mietausfälle bis zu einem Jahr, wenn ein Gebäude durch einen versicherten Schaden unbewohnbar geworden ist.
Risikoausschluss:
Ein Gebäude lässt sich nicht gegen jedes Risiko absichern. Einige Gefahren werden dabei von der Wohngebäudeversicherung generell ausgeschlossen, andere lassen sich per Zusatz versichern.
Ausgeschlossen von der Wohngebäudeversicherung sind im Regelfall Schäden,
- die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden.
- die vor Fertigstellung oder während des Umbaus eines Gebäudes entstehen.
- an Gegenständen die zweckbedingt Wärme oder Feuer ausgesetzt sind (z.B. Kaminbrand).
- an Ableitungsrohren außerhalb des versicherten Gebäudes.
- die durch Grundwasser, witterungsbedingten Rückstau und Überschwemmung entstehen.
- die von Stürmen unterhalb Windstärke 8 verursacht werden.
- die je nach Wetterlage aufgrund undichter oder unverschlossener Fenster verursacht werden.
- an beweglichem Mobiliar (hierfür ist eine Hausratversicherung notwendig).
- die durch Elementarschäden wie Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen Sturmflut oder Erdbeben entstehen.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort, d.h. die Anschrift des versicherten Gebäudes.
Weitere Informationen zu:
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