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Kündigung und Vertrag
Obwohl es nicht ratsam ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (insbesondere nach längerer Laufzeit) zu kündigen - da ein höheres Eintrittsalter in einen neuen Vertrag höhere Beiträge bedeutet - gibt es dennoch Gründe, die Kündigung auszusprechen.
An dieser Stelle zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten zur Kündigung auf.
Kündigung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Wurde eine unterjährige, also zum Beispiel eine monatliche Zahlungsweise vereinbart, ist der Vertrag mit einer einmonatigen Frist immer zum nächsten Beitragszahlungszeitpunkt kündbar.
Dabei gilt es zu beachten, dass bei einigen Versicherern das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein muss. Oft beginnt das Versicherungsjahr mit dem im Antrag festgelegten Termin.
TIPP: Verschicken Sie jede Kündigung per Einschreiben und mit Rückschein, dann können Sie den rechtzeitigen Eingang des Schreibens ohne Probleme nachweisen. Beachten Sie dabei, dass die Kündigung spätestens bei Ablauf der jeweiligen Frist beim Versicherungsgeber eingegangen sein muss!
Weitere Informationen zu:
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