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Versicherte Personen
Wer sollte sich versichern?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufstätigen zur Existenzsicherung grundlegend und notwendig. Besonders wichtig ist sie für Personen, die nur geringe oder gar keine Ansprüche auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten aus der Sozialversicherung haben.
Besonders empfehlenswert ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für:
Hochschulabsolventen und Berufsanfänger
Selbständige und Unternehmer
Freiberufler
Arbeiter und Angestellte
Handwerker
junge Beamte
Aber auch wer Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente hat, sollte sich für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern. Die gesetzliche Rente zahlt zwar bei Berufs- oder Erwerbslosigkeit, doch die Leistungen reichen für den weiteren Erhalt des Lebensstandard nicht aus.
Eintrittsalter:
Das niedrigste Eintrittsalter liegt bei 15 Jahren, das höchste bei 55 Jahren. Das maximale Schlussalter beträgt 65 Jahre, wobei die Versicherungsdauer mindestens fünf Jahre betragen muss.
Wer kann sich nicht versichern?
Bei Antragsstellung müssen alle Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Versicherer hat natürlich das Recht, Anträge nach Vorlage des ärztlichen Untersuchungsberichts abzulehnen. Personen, bei denen Krebs diagnostiziert wurde, die unter schwerem Rheuma leiden oder die einen Schlaganfall hatten, wird von vornherein die Aufnahme in die Versicherung verweigert. Auch chronisch oder psychisch Kranke werden in den meisten Fällen abgelehnt.
TIPP: Wenn Sie eine längere Krankengeschichte aufweisen und Sie sich schlechte Chancen
auf eine Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung einräumen, sollten Sie gleichzeitig mehrere Probeanträge an verschiedene Unternehmen schicken und sich nicht nur ausschließlich auf einen Anbieter konzentrieren. Denn die Versicherer fragen auch nach, ob Sie schon einmal
bei einer anderen Gesellschaft abgelehnt wurden. War dies der Fall, sinken Ihre Chancen beträchtlich. Daher gilt: Je gravierender die Vorerkrankungen desto mehr Probeanträge sollten gestellt werden.
Neben dem Ausschluss verschiedener Vorerkrankungen gelten aber auch verschiedene Berufs- bzw. Personengruppen für die Versicherer als nicht versicherbar. Dazu gehören:
- Personen, die Berufe mit künstlerischen Fähigkeiten ausüben, wie z.B. Artisten oder Akrobaten
- Personen mit unregelmäßigem Einkommen
- Berufssportler und Rennfahrer
- Schausteller und Händler
- Fluglehrer, Fallschirmspringer, Piloten sowie
- Blinde und Taubstumme
Weitere Informationen zu:
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