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Versicherungsleistung
Die vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ab welchem Invaliditätsgrad die Rentenzahlung durch die Versicherung beginnt und in welcher Höhe diese ausfällt, hängt von den gewählten Vertragsbedingungen ab.
Wer schon ab einem niedrigen Invaliditätsgrad die Rentenzahlung in Anspruch nehmen will, wählt die sog. Staffelregelung.
Hier gibt es zwei Modelle:
- 25/75-Prozent-Regelung: Die Versicherung leistet dann ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 75% in voller Höhe und ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 25% bis unter 75% entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit.
- 33/66-Prozent-Regelung: Hier zahlt die Versicherung ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 66 ? % in voller Höhe und ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 33 ? % bis unter 66 ? % entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit.
Die Vorteile der Staffelregelung bestehen vor allem bei schleichenden Krankheiten. Jedoch muss der Versicherte jede Verschlechterung des Krankheitsbildes dem Versicherer nachweisen und dafür einen neuen Antrag stellen. In der Vergangenheit führte dies oftmals zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
In der Regel wird jedoch meistens die übliche Pauschalregelung gewählt. Hier wird ab 50% Berufsunfähigkeit die volle Rentenzahlung gewährt. Unter einem Behinderungsgrad von 50% wird jedoch gar nicht gezahlt.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich in Deutschland. Wenn sie erwägen, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau studieren. Einige Gesellschaften verweigern den Versicherungsschutz, wenn der Versicherte auf Dauer oder über einen längeren Zeitraum ins Ausland verzieht. Andere Gesellschaften gewähren zumindest Versicherungsschutz bei der Verlegung des Wohnsitzes innerhalb des EU-Gebiets.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht in allen Fällen die Rente ausbezahlen.
Die Versicherer behalten sich folgende Ausnahmen vor:
- Wenn die Berufsunfähigkeit unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht wurde, und der Versicherte an diesen Ereignissen aktiv teilgenommen hat.
- Wenn die Berufsunfähigkeit durch einen vorsätzlichen oder strafbaren Versuch eines Verbrechens herbeigeführt wurde. Fahrlässigkeit ist davon nicht betroffen.
- Bei absichtlichem Herbeiführen von Krankheit oder Kräfteverfall sowie bei absichtlicher Selbstverletzung oder Selbsttötung. Kann jedoch eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit des Versicherten zum Zeitpunkt seiner Handlung nachgewiesen werden, muss der Versicherer seine Leistung erbringen.
- Bei Schäden durch ionisierende Strahlen. Ist diese Gefährdung jedoch ein berufsmäßiges Risiko oder Teil einer ärztlichen Bestrahlungstherapie, leisten die Versicherer.
Abstrakte Verweisung:
Wurde im Vertrag eine abstrakte Verweisung festgeschrieben, hat der Versicherer das Recht, im Falle einer Berufsunfähigkeit die Rente zu verweigern. Denn mit dieser Klausel kann die Versicherungsgesellschaft den Betroffenen auf eine andere Tätigkeit verweisen, die er auch im Falle einer Berufsunfähigkeit noch ausüben kann. Bei dieser Verweisung müssen zwar die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das bisherige Einkommen des Versicherten berücksichtigt werden, doch ob tatsächlich eine Anstellung gefunden wird, ist für den Versicherer unerheblich. Er muss nur nachweisen, dass eine solche Stelle existiert.
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