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Typen der Rentenversicherung und zusätzliche Leistungen
Aufgeschobene Rente:
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlt der Kunde regelmäßig über einen längeren Zeitraum Beiträge ein. Nach Ablauf der Aufschubdauer wird die Rente in monatlichen Beträgen oder in Form einer steuerfreien Einmalzahlung ausbezahlt. Bei einer Laufzeit von über 20 Jahren sollte ein Anbieter gewählt werden, der eine möglichst hohe Kapitalabfindung auszahlt. Auch wenn Sie eine monatliche Rentenzahlung bevorzugen, sollten Sie sich nach dem Anbieter mit der höchsten Rente erkundigen.
Wer seinen Lebenspartner oder Angehörige im Todesfall begünstigen will, kann eine Rentengarantiezeit (siehe unten) oder Hinterbliebenenrente vereinbaren. Doch Vorsicht: Werden diese Formen schon in jungen Jahren mit eingeschlossen, reduziert sich die Rendite enorm. Zudem sollte beachtet werden, dass im Versicherungsvertrag eine Beitragsrückgewähr in der Aufschubzeit festgelegt wird. Dann erhalten die Hinterbliebenen, sollte der Versicherte noch während der Laufzeit sterben, die Beitragszahlungen zurück.
Sofortrente:
Bei der Sofortrente überweist der Kunde einmalig einen größeren Geldbetrag und erhält dafür sofort monatliche Zahlungen bis zum Lebensende. Diese Form richtet sich vor allem an ältere Personen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, oder bereits in den Rentenstand eingetreten sind. Vorsicht: Bei dieser Rentenform sollte unbedingt geklärt werden, was im Todesfall mit dem restlichen Geld passiert; denn ansonsten wird das gesamte angelegte Geld hinfällig.
Rentengarantiezeit:
Die private Rentenversicherung zahlt die Rente bis zum Tod des Versicherten. Zur Absicherung, dass im frühzeitigen Todesfall des Versicherers die eingezahlten Beiträge nicht verfallen, kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Dann erhalten die Hinterbliebenen für einen fest vereinbarten Zeitraum die Rente weiterhin ausbezahlt. Die Rentengarantiezeit kann für maximal 20 Jahre vereinbart werden, richtet sich jedoch nach dem Rentenbeginnalter. Je höher das Renteneintrittsalter, desto niedriger kann die Rentengarantiezeit gewählt werden.
Berufsunfähigkeitszusatz:
Gegen Aufpreis kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in die private Rentenversicherung eingeschlossen werden. Doch Vorsicht: Wird die Rentenversicherung vorzeitig gekündigt, verliert der Versicherte auch den Berufsunfähigkeitsschutz und muss diesen neu versichern. Aufgrund gestiegenen Alters wird ein neuer Vertrag für ihn jedoch teurer, und es ist auch nicht auszuschließen, dass er aufgrund mangelnder Gesundheit abgelehnt wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Berufsunfähigkeit separat abzusichern.
Weitere Informationen zu:
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