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Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?
Wer wird gefördert?
- alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind
- Bezieher von Lohnersatzleistungen; auch Berechtigte zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistungsempfang aufgrund der Anrechnung von vorhandenem Einkommen/Vermögen ruht sowie nichterwerbstätige Eltern in der Kindererziehungszeit (max. 3 Jahre)
- pflichtversicherte Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz der Alterssicherung der Landwirte sowie deren Ehepartner
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
- Richter, Beamte und Soldaten
Wer wird nicht gefördert?
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und geringfügig Beschäftigte, die von der Versicherungsfreiheit Gebrauch machen
- Pflichtversicherte in einer berufsständischen Vorsorgeeinrichtung
- Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung (außer öffentlicher Dienst)
- Sozialhilfeempfänger, die rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind
- Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben
- Bezieher von Altersrenten
Weitere Informationen zu:
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