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Verschiedene Produkttypen der Rürup-Vorsorge
Klassische Rürup-Rente:
Unter den Rürup-Angeboten ist die klassische Rürup-Rente das sicherste Produkt. Hier legen die Versicherungsunternehmen die Beiträge nach Abzug der Verwaltungskosten in einem konservativen Mix aus Aktien (maximal 35 Prozent), Immobilien und festverzinslichen Anleihen an. Das angelegte Kapital wird mit dem aktuellen Mindestzins verzinst und sichert somit die garantierte Monatsrente. Werden von den Anbietern höhere Erträge erzielt, wird den Versicherten eine zusätzliche Gewinnrente gutgeschrieben. Diese Überschüsse werden von den Versicherungsunternehmen jedoch nicht garantiert und können je nach der Entwicklung des Kapitalmarktes auch niedriger als erwartet ausfallen.
Anders als bei Riesterprodukten können die Versicherer die Abschlusskosten in voller Höhe mit den ersten Beiträgen verrechnen. Das bedeutet, dass die Ersparnisse des Versicherten in der ersten Phase der Vertragslaufzeit oftmals sehr gering sind. Wer nun seinen Vertrag frühzeitig beitragsfrei stellen oder den Anbieter wechseln will, läuft Gefahr, einen Teil der Beiträge zu verlieren.
Die Rente wird frühestens ab 60 Jahren ausbezahlt. Die Höhe der Rente hängt dabei vom Garantiebetrag und den Überschüssen in der Ansparphase sowie von den in der Rentenphase erwirtschafteten Überschusserträgen ab. Die meisten Versicherungsunternehmen nutzen die ab dem Rentenalter erwirtschafteten Gewinne, um die Rente dynamisch – das heißt in steigender Form – auszuzahlen. Diese Rentenerhöhungen sind aber nicht garantiert und hängen von der Kapitalmarktentwicklung sowie vom Anlagegeschick der Versicherungsgesellschaft ab. Alternativ dazu werden auch Rentenzahlungen ohne Steigerung (konstante Rente) oder in sinkender Form (dann mit hohen Beträgen bei Rentenbeginn) angeboten.
Fondsgebundene Rürup-Rente:
Bei dieser Rentenform werden die Beiträge nach Abzug der Kosten in Investmentfonds investiert. Auf diese Weise soll eine deutlich höhere Monatsrente erwirtschaftet werden; jedoch trägt der Kunde das volle Anlagerisiko. Da es beim Fondstarif weder eine Garantieleistung noch eine Mindestverzinsung gibt, kann es bei ungünstiger Kapitalmarkt- und Fondsentwicklung passieren, dass die Rente sehr niedrig ausfällt.
Bei den meisten Anbietern kann der Kunde das Risiko der Police selbst bestimmen. So kann der Fonds selbst zusammengestellt und in der Vertragslaufzeit umgeschichtet werden. Es ist aber auch möglich, dass der Vorsorgesparer zwischen gemanagten Fondsdepots mit unterschiedlichen Risikoklassen wählen kann.
Im Rentenalter kann sich der Kunde das erwirtschaftete Kapital klassisch in Form einer dynamischen Rente auszahlen lassen. Aber auch fallende oder konstante Zahlungen sind möglich. Bei einigen Anbietern kann der Kunde entscheiden, dass das Kapital auch nach Rentenbeginn weiterhin in den Fonds investiert wird. Anstelle eines monatlichen Zahlbetrags, kann der Versicherte dann festlegen, dass Monat für Monat eine feste Anzahl von Fondsanteilen verkauft wird, und der Erlös daraus als Rente ausbezahlt wird.
Rürup-Fondspolice mit Garantie:
Diese Form der Rürup-Rente bietet eine Kombination aus Sicherheit und höheren Ertragschancen.
Die Höhe der garantierten Monatsrente hängt dabei von der jeweiligen Garantie-Variante ab.
Bietet der Versicherer eine Rürup-Fondspolice mit Kapitalerhalt an, dann wird nur ein Teil des Monatsbeitrags in Fondsanlagen investiert. Mit dem Rest wird eine klassische Rentenversicherung finanziert. Mit diesem Restbetrag kalkuliert der Versicherer dann so, dass zu Rentenbeginn exakt die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Bei Rentenbeginn wird dann einerseits die – im Vergleich zu Klassik-Tarifen – niedrige Garantierente und eine hohe Gewinnrente (erwirtschaftet aus der Fondsanlage) ausbezahlt.
Andere Versicherungsunternehmen bieten eine Kombination aus Klassik-Tarif und Fondsanlage an. Dabei werden alle Erträge, die der Versicherer über den aktuellen Garantiezins hinaus erzielt, in Investmentfonds angelegt. Auf diese Weise soll eine höhere Rendite erzielt werden als beim normalen Klassik-Tarif. Allerdings ist der Fondsanteil niedrig. Dafür wird dem Kunden eine über dem aktuellen Garantiezins liegende Mindestrente zugesichert.
Zudem werden auf dem Versicherungsmarkt Policen mit Garantiefonds angeboten. In diesem Fall garantiert nicht die Versicherungsgesellschaft den Erhalt der eingezahlten Beträge, sondern die Fondsgesellschaft. Diese bieten wiederum diverse Garantievarianten an. So wird entweder nur der Kapitalerhalt zu Rentenbeginn zugesichert oder es wird eine kleine Mindestverzinsung garantiert. Daneben existieren aber noch zahlreiche weitere Garantieformen. Daher sollte der Rürup-Sparer vor Vertragsabschluss den jeweiligen Fondsprospekt darauf prüfen, ob die angebotene Garantievariante auch seinem Vorsorgeplan und Sicherheitsbedürfnis entspricht.
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