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Das Festgeldkonto und die Steuer

Das Festgeld fällt in die Gruppe der sogenannten verzinslichen Geldanlagen, genauer gesagt in den Bereich der festverzinslichen Anlageformen. Die Festgeldzinsen sind gleichzeitig auch die einzige Ertragsform, die der Anleger bei diesem Produkt erzielen kann, denn mögliche Kursgewinne gibt es beim Festgeld nicht.

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Unabhängig davon, ob man ein Festgeldkonto bei einer ausländischen oder einer inländischen Bank führt, müssen die erzielten Zinsgewinne bei der Steuer angegeben werden. Denn alle Zinsen fallen in die Rubrik der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die im Zuge der Einkommensteuer auch versteuert werden müssen. Die „zuständige“ Steuer ist hier die Abgeltungssteuer, die seit einigen Jahren die vorherige Kapitalertragssteuer bzw. Zinsabschlagsteuer ersetzt hat.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, was für den Anleger zur Folge hat, dass die fällige Steuer auf die Festgeldzinsen direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt wird. Somit werden von den Zinserträgen 25 Prozent als Steuer abgeführt. Der Festgeldkontoinhaber hat jedoch eine Möglichkeit, diese direkte Steuerabführung zu vermeiden, indem er seiner kontoführenden Bank einen Freistellungsauftrag einreicht. Mit diesem Auftrag kann der Kunde die Bank wortwörtlich davon freistellen, die Abgeltungssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Freistellungsauftrag basiert auf der Tatsache, dass jedem Bürger hierzulande ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag zusteht. Bei Alleinstehenden beträgt dieser Pauschbetrag 801 Euro, während Verheirateten insgesamt 1.602 Euro zur Verfügung stehen.

Wenn der Anleger seiner Bank nun einen solchen Freistellungsauftrag erteilt, muss die Bank von allen Festgeldzinsen, die den im Auftrag genannten Betrag nicht überschreiten, keine Abgeltungssteuer abführen. Wird der Freistellungsauftrag jedoch beispielsweise über 700 Euro erteilt und werden Festgeldzinsen in Höhe von 800 Euro gutgeschrieben, so muss die Bank von den überschüssigen 100 Euro dennoch die Abgeltungssteuer abführen.