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Einlagensicherung beim Tagesgeldkonto

Viele Anleger entscheiden sich deshalb für das Tagesgeldkonto, weil es sich dabei sowohl um eine schnell verfügbare als auch um eine sehr sichere Anlageform handelt. Die hohe Sicherheit ist vorrangig auf die Einlagensicherung zurückzuführen. Doch was genau beinhaltet die Einlagensicherung beim Tagesgeldkonto eigentlich und was sollte der Anleger rund um dieses Thema wissen und beachten?

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Zunächst einmal muss bei der Einlagensicherung zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen und der freiwilligen Sicherung der Einlagen unterschieden werden, die zusätzlich von vielen Banken betrieben wird. Durch die gesetzliche Einlagensicherung werden vorrangig die Kundeneinlagen auf vier Kontoarten geschützt, nämlich auf Spar-, Festgeld-, Giro- und auf Tagesgeldkonten.

Die gesetzliche Einlagensicherung sichert aber auch beim Tagesgeldkonto nicht alle vorhandenen Guthaben ab, sondern der Schutz besteht nur für Guthaben bis zu 100.000 Euro je Kunde. Zudem gilt die gesetzliche Einlagensicherung nur für Banken, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig sind. Wer also zum Beispiel 80.000 Euro bei einer österreichischen Bank auf einem Tagesgeldkonto angelegt hat, der würde bei Zahlungsunfähigkeit der Bank seine 80.000 Euro zurückbekommen, und zwar spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung der Ansprüche. Würde das Kontoguthaben hingegen zum Beispiel 150.000 Euro betragen, würde der Anleger nur 100.000 Euro erhalten, falls die Bank keine zusätzliche private Einlagensicherung betreibt.

Vor allem viele deutsche Banken schützen die Kundeneinlagen auch auf dem Tagesgeldkonto zusätzlich noch durch eine freiwillige private Einlagensicherung. So zahlen diese Banken regelmäßige Beiträge in einem Einlagensicherungsfonds ein, der dann im Falle einer Insolvenz einer der Mitgliedbanken für die Rückzahlung der Kundeneinlagen zuständig ist. Die Höhe dieser freiwilligen Einlagensicherung hängt meistens davon ab, wie hoch das Eigenkapital der jeweiligen Bank ist. So ist zum Beispiel eine Absicherung bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank durchaus üblich, und zwar auch in diesem Fall je Kundeneinlage. So kommt es in der Praxis nicht selten dazu, dass durch die freiwillige Einlagensicherung deutlich höher Summen auf den Tagesgeldkonten als durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind.