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Versorgungssicherheit während des Tarifwechsels

Kann es in der Übergangsphase zu einem Stromausfall kommen?

Viele Verbraucher haben den Schritt zum Anbieterwechsel noch nicht gewagt, da sie Ausfallzeiten während des Umstellungszeitraums befürchten. Zudem herrscht allgemeine Unsicherheit darüber was passiert, falls der neue Anbieter keinen Strom mehr liefern kann. Sitze ich einige Tage im Dunklen, falls der Wechsel nicht reibungslos verläuft?

Wird der Strom eines Tages abgestellt, wenn mein neuer Anbieter Konkurs anmelden muss?

Diese Fragen sind mit einem deutlichen Nein zu beantworten. Alle Ängste vor einem zeitweisen oder sogar dauerhaften Stromausfall sind völlig unbegründet. Denn mit einem Anbieterwechsel bestimmen Sie lediglich, wer ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt Ihren bestellten Strom ins allgemeine Netz einspeist. Auch ihr Stromzähler wird nicht gewechselt. Zudem sind Sie als Verbraucher in Deutschland durch das Stromversorgungsgesetz geschützt. Gemäß der so genannten "Versorgungspflicht" sind sämtliche lokalen Stromversorger dazu verpflichtet, die Verbraucher uneingeschränkt mit Strom zu versorgen. Sollte Ihr neuer Anbieter, aus welchem Grund auch immer, seinem Auftrag nicht mehr nachkommen können, so werden Sie nahtlos von Ihrem lokalen Stromversorger weiter beliefert. Während dieser so genannten Ersatzversorgungsphase haben Sie drei Monate Zeit sich nach einem neuen Anbieter umzusehen. Falls Sie diesen Zeitraum nicht nutzen, entsteht automatisch ein Vertragsverhältnis mit örtlichen Stromversorger zu dessen Standardtarif.