Stromtarife kostenlos vergleichen.


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Wann ist ein Anbieterwechsel möglich?

Das Vergleichsangebot richtet sich an Haushalte und Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh pro Jahr. Eine Versorgung von: Zweitarifzählern Nachtspeicherheizungen Wärmepumpen ist aus technischen Gründen leider nicht möglich. Es gibt hierfür keinen überregionalen Anbieter.

Kosten des Wechsels

Der Wechsel ist für Sie bei tarifvergleich.de vollständig kostenfrei und Sie erhalten den gleichen Preis wie beim Energieversorger direkt, da Sie direkt einen Vertrag mit dem neuen Stormversorger schließen, nicht mit Tarifvergleich. Häufig erfolgt eine Umstellung sogar schneller, da wir die Daten für den Energieversorger aufbereiten, so daß diese automatisiert bearbeitet werden können.

Ablauf des Wechsels

  1. Sie wechseln Ihren Tarif online über www.tarifvergleich.de oder senden Ihren unterschriebenen Auftrag per Post oder Fax an uns zurück
  2. Spätestens am nächsten Werktag leiten wir Ihren Antrag an Ihren Wunschversorger weiter. Hierüber erhalten Sie eine Bestätigung per Email von uns. Sie schließen einen Vertrag direkt mit dem Stromversorger.
  3. Nach Ablauf Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist kündigt Ihr neuer Stromversorger in Ihrem Namen den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter, schließt einen Vertrag mit dem Netzbetreiber und erledigt alle weiteren Wechselformalitäten für Sie.
  4. Sie erhalten die Bestätigung Ihrer Kündigung, sowie eine schriftliche Bestätigung Ihres neuen Stromversorgers über den Lieferbeginn und Ihre aktuellen Konditionen.
  5. Lieferbeginn ist in der Regel 6-12 Wochen nach Auftragserteilung.
  6. Technisch ändert sich nach dem Wechsel nichts für Sie. Sie erhalten weder einen neuen Zähler, noch neue Stromleitungen. Die Ablesung des Zählers erfolgt weiterhin durch Ihren Netzbetreiber (in der Regel Ihr Stadtwerk) oder durch Sie persönlich.
  7. Für alle technischen Fragen in Bezug auf Ihren Zähler oder die Stromleitungen ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig.

Neueinzug

Wenn Sie neu in eine Wohnung einziehen, werden Sie automatisch von dem zuständigen lokalen Grundversorger beliefert. Wenn der Antrag zu Wechsel bis zum 20. des Einzugsmonats bei Ihrem neuen Versorger vorliegt kann eine Belieferung auch rückwirkend zum 01. erfolgen.

Preise

Alle auf hier ausgewiesenen Preise sind Brutto-Preise, also inkl. Mehrwertsteuer und Stromsteuer.

Darüber hinaus beinhalten die angegebenen Jahrespreise die Grundpreise, die Zählergebühr, Durchleitungsgebühr, alle Abgaben nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz sowie Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Preisgarantien Die Preisgarantie bezieht sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Etwaige Preiserhöhungen, die in der Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn vorgenommen werden, betreffen den Vertrag nicht mehr. Beginn der Preisgarantie ist der Lieferbeginn.

Paket-Tarife

Sie beziehen eine feste Anzahl an Kwh (Paketgrenzen: 1200 Kwh, 2400 Kwh, 3600 Kwh, 5600 Kwh und 7800 Kwh). Mindermengen verfallen; d.h. Sie bekommen keine Rückzahlung, wenn Sie weniger verbraucht haben. Ein eventueller Mehrverbrauch wird zu gesonderten Tarifen abgerechnet, die in der Regel verhältnismäßig teuer sind.

Ein Paket lohnt vor allem dann, wenn Ihr Verbrauch konstant ist und ungefähr mit der Paketgrenze übereinstimmt.

Sonderabschlag

Einige Anbieter verlangen zu Vertragsbeginn einen Sonderabschlag. Dieser ersetzt die Bonitätsprüfung und dient zur Absicherung der neuen Anbieters im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn. Der Sonderabschlag wird in jedem Fall zurückgezahlt: Meist schon mit der ersten Abschlagszahlung, spätestens bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Wie errechnet sich der monatliche Abschlag?

Der monatliche Abschlag errechnet sich auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauches, bzw. Ihres geschätzten Jahresverbrauches. Der so errechnete Jahresbeitrag wird auf 11 Monate verteilt. Am Ende des Jahres erhalten Sie eine Gesamtabrechnung. Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie eine Gutschrift, bei Mehrverbrauch muss der entsprechende Betrag nachgezahlt werden. Sollte der tatsächliche Verbrauch nach dem ersten Jahr stark abweichen, wird der Abschlag für das kommende Jahr entsprechend angepasst.

Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht

Im Falle einer Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen. Auch bei Umzug hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.

Rücktritts-/ Widerrufsrecht

Nach Vertragsabschluss steht Ihnen 14 Tage lang das Recht zu, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Den Widerruf müssen Sie immer direkt an den Stromversorger richten (nicht an tarifvergleich), da Sie einen Vertrag direkt mit dem neuen Stromversorger geschlossen haben.